Betreuung durch Betreuungsbehörde |
Zuständigkeit | |||||||||||
Betreuungsbehörde Gottlieb-Daimler-Straße 10 D-63128 Dietzenbach |
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Ihre Ansprechpartner/innen | |||||||||||
Heike Brüschke Betreuungsbehörde Gottlieb-Daimler-Straße 10 D-63128 Dietzenbach |
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Manuela Kottermaier Betreuungsbehörde Gottlieb-Daimler-Straße 10 D-63128 Dietzenbach |
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Brigitte Lagemann Betreuungsbehörde Gottlieb-Daimler-Straße 10 D-63128 Dietzenbach |
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Leistungsbeschreibung Die Betreuungsbehörde ist auf der gesetzlichen Grundlage des Betreuungsgesetzes tätig (§§ 1896ff BGB). Eine gesetzliche Betreuung kann für einen Erwachsenen eingerichtet werden, der aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann. Wir werden aufgrund gerichtlicher Anordnung tätig und unterstützen die Vormundschaftsgerichte in Betreuungsverfahren. Aus sozialarbeiterischer Sicht prüfen wir, ob und in welchem Umfang die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Dieses teilen wir den Gerichten in Form eines Sozialberichtes mit. Halten wir die Einrichtung einer Betreuung für erforderlich, schlagen wir dem Gericht einen geeigneten Betreuer vor. Die Betreuer erhalten bei uns Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Wir informieren Bürger/innen zum Betreuungsverfahren, zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Angebote:
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