Bürgerpreis für ehrenamtliche Sozialarbeit
Verdient um mitmenschliche Kontakte, Nachbarschaftshilfe oder andere soziale Hilfsdienste
Der Kreis Offenbach verleiht seit 1986 einen Bürgerpreis für ehrenamtliche Sozialarbeit. Der Preis wird in der Regel alljährlich an Personen verliehen, die sich im privaten Bereich um mitmenschliche Kontakte, Nachbarschaftshilfe oder andere soziale Hilfsdienste verdient gemacht haben.
Förderungsvoraussetzungen
Als Preisträger kommen Personen in Frage, die uneigennützig und beispeilhaft, über dienstliche oder amtliche Verpflichtungen hinaus, in dem Bereich der privaten sozialen Hilfsdienste im besonderen Maße Engagement bewiesen haben. Das kann zum Beispiel in
- der Alten- und Krankenpflege,
- der Nachbarschaftshilfe,
- der Hilfe für Aussiedler und Asylanten,
- der Behindertenhilfe und
- der Hilfe für Ausländer
sein. Die zu ehrenden Personen sollen ihren Wohnsitz oder den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Kreis Offenbach haben.
Antragstellung
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Bürgerpreises sind Organe des Kreises, Vereinigungen, Verbände und jede Bürgerin, jeder Bürger im Kreisgebiet. Ein Anspruch auf Verleihung des Bürgerpreises besteht nicht.
Schauen Sie sich die bisherige Preisträgerinnen und Preisträger an:
Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger
Ihr Kontakt beim Kreis Offenbach
Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur
Frankfurter Straße 160-166
63303 Dreieich


