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Ehrenbrief des Landes Hessen - auch Landesehrenbrief

Würdigung demokratischer, sozialer oder kultureller Verdienste

Allgemeines

1. Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die

  • in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen,
  • in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder
  • in vergleichbarer Weise

mindestens 12 Jahre nach dem 8. Mai 1945 ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind.

2. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund herausragender ehrenamtlicher Leistungen oder bei Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit erst in höherem Lebensalter, kann die Auszeichnung unabhängig von der Dauer der Tätigkeit gewährt werden.

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird in Form einer Urkunde ausgefertigt, mit ihm wird eine Ehrennadel überreicht.

Verfahren

Die Anregungen zur Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen sind an den Landrat zu richten. Auch der Ministerpräsident des Landes hat das Recht, den Ehrenbrief in eigener Zuständigkeit zu verleihen und über seine Aushändigung zu bestimmen.

Die Entscheidung über die Vergabe trifft im Kreis Offenbach der Landrat in eigener Verantwortung. Er unterzeichnet die Urkunde gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten und händigt sie aus.

Rechtsgrundlage

  • Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Landes Hessen vom 26. Mai 1973

Antrag & weitere Informationen im Netz

Ihr Kontakt beim Kreis Offenbach

Silvia Wagener
Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur
Frankfurter Straße 160-166
63303 Dreieich
Telefon 06103/3131-1141
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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