Artenschutz
Artenschutz bedeutet Schutz und Pflege von bestimmten, aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachteten, wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Dabei geht es einerseits um den Schutz von Populationen einzelner Arten, andererseits aber auch um den Schutz ganzer Lebensräume. In den letzten Jahren hat die rechtliche Bedeutung des Artenschutzes durch europarechtliche Vorgaben erheblich zugenommen.
Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorschriften zuständig - unabhängig ob eine Beeinträchtigung im Siedlungsraum oder in der freien Landschaft erfolgt. Sind Beeinträchtigungen geschützter Arten bei beantragten Vorhaben, beispielsweise bei Straßenbauvorhaben oder Bebauungsplänen, unumgänglich, prüft die Untere Naturschutzbehörde, ob und unter welchen Bedingungen Ausnahmegenehmigungen von den Schutzvorschriften erteilt werden können. Hierbei werden auch europarechtliche Rahmenbedingungen (Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) beachtet.
Saisonaler Schwerpunkt im Sommer sind Erlaubnisse für das Umsiedeln oder Töten von Wespen und Hornissennester. Hier sind gegebenenfalls Befreiungen von den Schutzvorschriften zu erteilen.
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Weitere Informationen im Netz
Ihr Kontakt beim Kreis Offenbach
Allgemeine Auskünfte über das Artenschutzrecht
Wespen- und Hornissenberatung
Fachdienst Umwelt / Untere Naturschutzbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Fachdienst Umwelt / Untere Naturschutzbehörde
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