1. Halbjahr 2013: Irland
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Anforderung der Termine über Europa
EU-Organe
Parlament, Rat & Kommission
Europäisches Parlament
Im Parlament sitzen die Europäischen Abgeordneten aus den Mitgliedstaaten, die die Bürgerinnen und Bürger Europas alle fünf Jahre wählen. Jedes Land hat proportional zu seiner Bevölkerungszahl eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten. Zum Beispiel, hat Deutschland 99 Sitze im Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament erlässt zusammen mit dem Europäischen Rat die Gesetze. Dieses Verfahren nennt sich Mitentscheidungsverfahren. Es gilt für die meisten Aufgabenbereiche der EU, jedoch nicht für alle. So hat das Europäische Parlament, wenngleich es seinen Einfluss über die Jahre stetig erweiterte, im Vergleich zu den nationalen Parlamenten immer noch weniger Kompetenzen. Zum Beispiel verfügt es auch nicht über ein Initiativrecht, d.h. es kann keine Gesetzesvorschläge einbringen. Weiter beschließt das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat den Haushalt der EU. Einfluss auf die EU-Kommission hat das Europäische Parlament auch in Personalentscheidungen, denn alle Mitglieder der Kommission müssen durch das Europäische Parlament bestätigt werden. Es kontrolliert die Kommission und kann einen Misstrauensantrag stellen. Ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments können auch internationale Abkommen und Beitrittsvertäge nicht verabschiedet werden.
Rat der Europäischen Union
Der Rat besteht aus den Fachministern der Mitgliedstaaten und entscheidet - meistens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – die europäischen Gesetze. Die Minister sind dabei an die Vorgaben ihres Landes gebunden – vertreten also nationale Interessen. Zudem hat jeder Mitgliedstaat rotierend für sechs Monate den Vorsitz im Rat inne und kann dort den Kurs der EU für diesen Zeitraum lenken. Im Gesetzgebungsprozess muss sich der Rat nicht nur mit dem Europäischen Parlament einigen, sondern auch die 25 Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat müssen über den Gesetzesentwurf diskutieren und abstimmen. Diese Diskussion endet meistens mit einem Kompromiss, denn nur der Gesetzesentwurf, mit dem alle Mitgliedstaaten leben können, bringt Europa weiter. Wenn der Rat abstimmt, dann steht jedem Mitgliedstaat eine gewisse Anzahl an Stimmen zur Verfügung. Wie viele Stimmen jeder Staat bekommt, hängt von seiner Größe ab. Deutschland gehört mit 29 Stimmen zu den Ländern mit dem stärksten Gewicht im Rat. Für die meisten Beschlüsse wird nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit gewählt, aber in einigen Bereichen haben die Mitgliedstaaten ein Vetorecht, d.h. sie können Gesetze blockieren. Zusammen mit dem Europäischen Parlament schließt der Rat im Namen der Europäischen Union internationale Abkommen mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen ab und verabschiedet den Haushaltsplan. Zudem ist der Rat auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig.
Reihenfolge der wechselnden Präsidentschaften
Europäische Kommission
Die EU-Kommission ist das Organ, das nicht nationale Interessen vertritt, sondern unparteiisch für Europa arbeitet. Damit ist sie quasi das Gegengewicht zum Rat. Insgesamt besteht die EU-Kommission aus 25 Mitgliedern - einen pro Mitgliedstaat. Das deutsche Kommissionsmitglied ist zurzeit Günter Öttinger, der für das Ressort „Energie" zuständig ist und unter der Leitung des Präsidenten José Manuel Barroso sich zusammen mit seinen Kollegen von 2010 bis 2014 für Europa einsetzt.
Zu den Aufgaben der EU-Kommission gehört es, darauf zu achten, dass die Rechtsakte der EU von den Mitgliedstaaten ordentlich umgesetzt und angewandt werden. Ist dies nicht der Fall, so kann sie den nachlässigen Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die EU-Kommission wird deshalb auch „Hüterin der Verträge" genannt.
Zudem besitzt die Kommission ein Initiativrecht und kann Gesetzesvorschläge einbringen, die dazu dienen, die Ziele des EU-Vertrages zu erreichen. Es ist ihr aber nicht erlaubt, über die Zielvorgaben hinauszuschießen. Zudem darf die EU-Kommission bei ihren Initiativen nur Maßnahmen vorschlagen, die auf EU-Ebene wirksamer durchgeführt werden können als auf Ebene der Mitgliedstaaten. Schließlich ist sie auch für die Durchführung der gemeinsamen Politiken zuständig, führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme der Union.


