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Wie werde ich Pflegemutter/ -vater?

Interessierte Paare, Familien und Einzelpersonen wenden sich an den Adoptions- und Pflegekinderdienst der Kreisverwaltung Offenbach.

In einem unverbindlichen Erstgespräch besteht die Möglichkeit, Informationen rund um die Pflegelternschaft zu erhalten Fragen zu den persönlichen Voraussetzungen zu besprechen.

Bei Interesse für eine Pflegeelternschaft sind Unterlagen erforderlich wie: Fragebögen des Adoptions- und Pflegekinderdienstes, Gesundheitszeug-nisse, polizeiliche Führungszeugnisse aller volljährigen Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise und ein kurzer Lebensbericht der Bewerbenden.

Das Überprüfungs- und Qualifizierungsverfahren beinhaltet mehrere Gespräche und ein Vorbereitungsseminar zu folgenden Themen: Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Biographie der Bewerbenden, Information über psychologische Erkenntnisse zum Hilfebedarf von Pflegekindern, pädagogische Anforderungen an Pflegeeltern, rechtliche Grundlagen eines Pflegeverhältnisses, Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, Rolle und Funktion des Jugendamtes.

Durch Hausbesuche gewinnt der Beschäftigte des Pflegekinderdienstes Eindrücke von der häuslichen Umgebung und lernt alle Familienmitglieder kennen.

Das Ergebnis des Bewerbungs- und Qualifizierungsverfahrens bildet die Grundlage für eine Vermittlung eines Pflegekindes.

Betreuungsformen

Derzeit gibt es zwei Betreuungsformen für Pflegefamilien.

Bereitschaftspflege

  • ist die kurzfristige Aufnahme eines Kindes in einer akuten Familienkrise mit begrenzter Dauer, in der Regel mehrere Monate.
  • versorgt das Kind während der Klärung seiner Situation. Entweder kann das Kind zu seinen Eltern zurückgeführt werden oder es wird eine andere Perspektive für das Kind gesucht, beispielsweise eine längerfristige Familienpflege.
  • setzt Offenheit der Pflegefamilie gegenüber dem aufzunehmenden Kind, seiner Vorgeschichte und dessen Familie voraus.

Längerfristig angelegte Familienpflege

  • soll die Rückführung eines Kindes in seine Familie innerhalb eines vertret-baren Zeitraumes ermöglichen, wenn die leiblichen Eltern die Erziehungsver-antwortung für ihr Kind wieder übernehmen können.
  • oder soll das Ziel haben, ein Kind dauerhaft in die Pflegefamilie zu integrieren, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie langfristig ausgeschlossen wird.
  • soll dem Kind und seiner Herkunftsfamilie die Möglichkeit geben, den Kontakt zueinander zu pflegen.  

Ihr Kontakt beim Kreis Offenbach