Was ist ein Landkreis?
Die Landkreise sind eine weiter oberhalb der Gemeindeebene angesiedelte kommunale Verwaltungseinheit, so genannte kommunale Körperschaften, mit allen Vorzügen der gebietskörperschaftlichen und bürgerschaftlichen Selbstverwaltung. Sie haben verschiedene Funktionen:
- gemeindeübergreifende Aufgaben ohne staatlichen Charakter in kommunaler,
- demokratisch organisierter Trägerschaft zu übernehmen,
- gemeindliche Tätigkeiten zu fördern und
- ausgleichend zwischen den Gemeinden tätig zu werden.
Zwar erledigen Gemeinden viele Aufgaben, doch wird die Verwaltungsarbeit immer umfassender, großräumiger, schwieriger und finanziell aufwendiger. Die Landkreise erbringen daher komplexe sowie kostenträchtige öffentliche Dienstleistungen. Die Landkreise erfüllen umfangreiche Aufgaben in verschiedenen Bereichen:
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- Schule und Kultur,
- Arbeitsmarkt und Sozialhilfe,
- Jugendhilfe,
- Gesundheitswesen einschließlich Rettungsdienst,
- Tier- und Verbraucherschutz,
- Landespflege und Umweltschutz sowie
- Wirtschaft und Verkehr.
Wegbeschreibung zum Kreishaus
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mit dem öffentlichen Personenverkehr
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