Wie werde ich Pflegemutter/ -vater?
Interessierte Paare, Familien und Einzelpersonen wenden sich an den Adoptions- und Pflegekinderdienst der Kreisverwaltung Offenbach.
In einem unverbindlichen Erstgespräch besteht die Möglichkeit, Informationen rund um die Pflegelternschaft zu erhalten Fragen zu den persönlichen Voraussetzungen zu besprechen.
Bei Interesse für eine Pflegeelternschaft sind Unterlagen erforderlich wie: Fragebögen des Adoptions- und Pflegekinderdienstes, Gesundheitszeug-nisse, polizeiliche Führungszeugnisse aller volljährigen Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise und ein kurzer Lebensbericht der Bewerbenden.
Das Überprüfungs- und Qualifizierungsverfahren beinhaltet mehrere Gespräche und ein Vorbereitungsseminar zu folgenden Themen: Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Biographie der Bewerbenden, Information über psychologische Erkenntnisse zum Hilfebedarf von Pflegekindern, pädagogische Anforderungen an Pflegeeltern, rechtliche Grundlagen eines Pflegeverhältnisses, Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, Rolle und Funktion des Jugendamtes.
Durch Hausbesuche gewinnt der Beschäftigte des Pflegekinderdienstes Eindrücke von der häuslichen Umgebung und lernt alle Familienmitglieder kennen.
Das Ergebnis des Bewerbungs- und Qualifizierungsverfahrens bildet die Grundlage für eine Vermittlung eines Pflegekindes.
Pflegeeltern
- haben Freude am Zusammenleben mit Kindern.
- zeigen Verständnis für das Kind und seine Lebensgeschichte.
- verfügen über Energie und Zeit für die Bedürfnisse des Pflegekindes.
- sind zur Kooperation mit den leiblichen Eltern des Kindes, dem Jugendamt und anderen Stellen bereit.
- verfügen über eine stabile und belastbare Persönlichkeit, leben in stabilen persönlichen und sozialen Beziehungen, verfügen über Flexibilität und Reflexionsbereitschaft.
- leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen mit genügendem Wohnraum.
Bereitschaftspflegeeltern verfügen darüber hinaus:
- über eine starke Kontakt- und Bindungsfähigkeit, bei gleichzeitiger Fähigkeit, sich wieder vom Kind zu lösen.
- über die Bereitschaft, aktiv an einer Rückführung zu den leiblichen Eltern oder einer Weitervermittlung in eine dauerhafte Unterbringungsform mitzuwirken.


