Sportförderung
Beitrag zur Verbesserung und Förderung der Arbeit in den Sportvereinen
Der Sport bietet zahlreiche Möglichkeiten, Freizeitgestaltung zur sinnvollen und aktiven Erholung zu nutzen. Sportorganisationen und Kommunen müssen daher für Menschen aller Alters- und Leistungsgruppen ein vielfältiges Angebot zur sportlichen Betätigung anbieten. Der Kreis Offenbach betont die Bedeutung des Sports, insbesondere in seinen gesundheitlichen, gesellschaftspolitischen und sozialen Auswirkungen. Mit seiner Sportförderung leistet der Kreis Offenbach einen Beitrag, um die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen für die vielfältige Arbeit in den Sportvereinen zu verbessern und speziell die Jugendarbeit zu fördern.
Bereitstellung der Fördermittel
Die Förderungsmittel stellen eine freiwillige Leistung des Kreises dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge können nur bis zur Ausschöpfung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel abgedeckt werden.
Förderungsvoraussetzungen
Förderungsmittel des Kreises Offenbach werden Sportvereinen nur bewilligt, wenn sie
- dem Landessportbund Hessen angehören,
- ihren Sitz im Kreis Offenbach haben,
- vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden sind,
- monatliche Mitgliedsbeiträge erheben von mindestens
2,00 Euro für Schülerinnen und Schüler
3,00 Euro für Jugendliche bis 18 Jahre und
5,00 Euro für Erwachsene.
Antragstellung
Soweit die Richtlinien keine besonderen Aussagen treffen, sind Zuwendungen schriftlich zu beantragen bei den
Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur
Frankfurter Straße 160-166
63303 Dreieich
Um die Bearbeitung bis zu Kassenschluss sicherzustellen, sind die Anträge bis spätestens 15. November eines Jahres einzureichen.Soweit in den Richtlinien gesonderte Termine genannt werden, sind diese zu beachten.
Gegenstand der Förderung
- Förderung von Sport- und Freizeitanlagen
- Investitionsförderung durch den Kreis Offenbach
- Investitionsförderung in Verbindung mit einer Landeszuwendung
- Sportförderung in besonderen Fällenzum Beispiel für Projekte, die keinen Aufschub dulden wie Dachsanierung, Erneuerung der Heizungsanlage
- Beihilfen für Sachaufwendungen für die Jugendabteilungen sowie Senioren- und Behindertensportgruppen der Vereine
Antragsfrist: bis zum 1. März eines Jahres - Sportveranstaltungen von überörtlicher Bedeutung
- Leistungsschulung Jugendlicher
- Pauschalbetrag für aktive jugendliche Mitglieder
- Sonstige Sportförderung
- Schulsport
- Zusammenarbeit Schule/Sportverein
- Förderung Sportkreis Offenbach
- Unterhaltung vereinseigener Turn- und Sporthallen
- Freizeitsportveranstaltungen und Maßnahmen der Integration von Migrantinnen
Richtlinie zur Förderung von Sport und Freizeit [PDF: 897 KB]
Antrag auf Beihilfe für Sachaufwendungen für Jugendabteilungen, Senioren und Behindertensportgrup [PDF: 16 KB]
Antrag auf Beihilfe für die Zusammenarbeit von Sportvereinen mit Schulen [PDF: 22 KB]
Weitere Informationen im Netz
Ihr Kontakt beim Kreis Offenbach
Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur
Frankfurter Straße 160-166
63303 Dreieich


