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Wo bekomme ich eine Entschädigung, wenn meine Beschäftigten nicht zur Arbeit kommen können, weil Kinder in Quarantäne sind?

Im Fall, dass erwerbstätige Eltern, ihr Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Zeitraum des Betretungsverbotes einer Schule selbst beaufsichtigen oder betreuen, kann deren Arbeitgeber einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung beim Regierungspräsidium Darmstadt nach § 56 Absatz 1a IfSG stellen.