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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

a) Zweck

Ihre personenbezogenen Daten verwendet die Verwaltung des Kreises Offenbach zur Bearbeitung Ihres Antrags und zur Gewährung einer Entschädigung nach Artikel 56 Absatz 1 und 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG).

b) Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit § 3 Absatz 1 HDSIG und den Vorschriften der Artikel 56 fortführend IfSG.

Sofern der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt besondere Kategorien personenbezogener Daten, zum Beispiel Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft enthält, stützt sich die Verarbeitung zusätzlich auf Artikel 9 Absatz 2 lit. b) DS-GVO in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Nummer 1 HDSIG und den Vorschriften der Artikel 56 fortführend IfSG.

Sofern Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einer Kontaktperson bestehen.

Das bedeutet: Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin den Antrag ausfüllen, werden sowohl Ihre personenbezogenen Daten als Kontaktperson des antragstellenden Unternehmens als auch die personenbezogenen Daten der Beschäftigten verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Beschäftigten die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Hierauf – sowie auf die weiteren datenschutzrechtlichen Informationen – sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuweisen.