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Flüchtlinge: Leistungen nach AsylbLG und SGB XII


Telefonische Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten

Bitte beachten Sie, dass die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen feste telefonische Sprechzeiten anbieten. Diese sind:

  • Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wenn z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen müssen Sie keinen Antrag stellen.
  • Im Bewilligungszeitraum sind lediglich die Nachweise zu den gewünschten Bildung- und Teilhabeleistungen beizufügen. Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist in Bedarfsfällen ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen: Ausgefüllter Antrag oder Bedarfsmeldung (als PDF oder in Schriftform)
  • Bescheide über Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag (als PDF oder in Schriftform)
  • Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen, Einkommens- oder Vermögensnachweise und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
  • Gegebenenfalls Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
  • Gegebenenfalls Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)