Sprungziele
Seiteninhalt

Elektronischer Aufenthaltstitel

Terminvereinbarung

Ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder elektronischer Reiseausweis (eRA) schon bei der Ausländerbehörde vorliegt, können Sie mithilfe der Online-Statusabfrage (bitte anklicken) prüfen.
Sie benötigen hierzu die Seriennummer des neuen eAT oder eRA, welche Sie seit dem 1. Januar 2022 mit einem Merkblatt erhalten. 

Termine zur Abholung des eAT sowie des eRA können ausschließlich über die Onlineterminvereinbarung (bitte anklicken) vereinbart werden.

Dort sind unsere nächsten freien Termine ersichtlich, ebenso die durch Absagen freigewordenen Termine.
Frühere Termine als online angezeigt, sind NICHT verfügbar.

Die Ausländerbehörde behält sich vor, bei Mehrfachbuchungen ALLE Termine zu stornieren.

Zu Ihrem Termin nehmen Sie im Wartebereich der Ausländerbehörde Platz und warten bis Ihre Wartenummer aufgerufen wird.

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Was sollte ich noch wissen?

Der alte eAT / Reiseausweis muss sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Neuausstellung des Dokuments aufgrund einer Beschädigung durch eigenes Verschulden müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Bei der Ausgabe des neuen Dokumentes wird das alte Dokument durch die Ausländerbehörde eingezogen.

Hinweise

    • Terminvereinbarung erforderlich – eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
    • Sie können dazu die zuständigen Mitarbeiter kontaktieren oder online einen Termin buchen.
    • Sie brauchen für jede Abholung einen Termin (zum Beispiel fünf eAT‘s = fünf Termine).
    • Wenn Sie bei Ihrem Termin mehr abholen wollen, als Sie vorher angegeben haben, ist dies NICHT möglich.
    • Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn die geforderten Unterlagen vollständig sind, andernfalls müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren.