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Erhaltung von Kulturdenkmälern


Im Bewusstsein der Bedeutung des kulturellen Erbes und in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages unterstützt der Kreis Offenbach Eigentümer und Eigentümerinnen von Kulturdenkmälern beratend und finanziell.

Für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmälern im Kreis Offenbach werden zu den Aufwendungen Zuschüsse nach Maßgabe der Richtlinien gegeben. Die Zuschüsse des Kreises Offenbach sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zuschüsse werden gewährt für

  • Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmälern im Sinne des § 2 (1) DSchG, die wegen ihrer künstlerischen, geschichtlichen, städtebaulichen, technischen oder wissenschaftlichen Bedeutung in der Denkmaltopographie Kreis Offenbach beschrieben sind oder in die Denkmalliste des Landes Hessen aufgenommen werden.
  • Maßnahmen innerhalb von Gesamtanlagen im Sinne des § 2 (2) Ziffer 1 DSchG, sofern durch denkmalpflegerische Anforderungen erhöhte Aufwendungen entstehen.
  • Maßnahmen zum Schutze von Bodendenkmälern im Sinne des § 2 (2) Ziffer 2 DSchG

Rechtsgrundlage