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Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen


Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.

Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Das Fahrerlaubnisrecht der EU-Mitgliedstaaten wurde mit der zweiten EG-Führerscheinrichtlinie weiter harmonisiert. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm zum 01. Januar 1999 das internationale System der Fahrerlaubnisklassen A bis E. Gleichzeitig wurde ein neuer Führerschein („Kartenführerschein“ im Scheckkartenformat) eingeführt. 

  1. Darf ich mit meinem alten Führerschein nach dem 01. Januar 1999 weiter fahren?
    Alle Führerscheine bleiben weiter gültig. Eine Umtauschpflicht besteht nicht.
    1. Ausnahme: Wer Fahrzeuge der neuen Klasse C, CE (Klasse 2 alt) oder CE-79 (aus der Klasse drei resultierende Berechtigung für dreiachsige LKW-Züge über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) fahren will, muss spätestens ab seinem 50. Geburtstag den alten Führerschein gegen den Kartenführerschein umtauschen.
    2. Ausnahme: Die Erteilung eines internationalen Führerscheines ist nur an Inhaber eines EU-Führerscheines möglich. Sofern dies nicht der Fall ist muss gleichzeitig der bisherige nationale Führerschein in einen EU-Führerschein umgetauscht werden.
  2. Wie bekomme ich den neuen Kartenführerschein?
    Wenn Sie im Kreis Offenbach Ihren Hauptwohnsitz haben wenden Sie sich bitte persönlich an das Straßenverkehrsamt des Kreises Offenbach - Führerscheinstelle - in 63128 Dietzenbach, Werner-Hilpert-Str. 1.
    Sie müssen mitbringen:
    • Ihren gültigen Personalausweis (in dem der aktuelle Hauptwohnsitz eingetragen ist),
    • Ersatzweise Ihren gültigen Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde,
    • ein biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm),
    • die Gebühr von 24 Euro
    • Ihren jetzigen Führerschein und, falls dieser Führerschein nicht durch den Kreis Offenbach ausgestellt wurde, eine Bestätigung der Behörde, die Ihren bisherigen Führerschein ausgestellt hat (Karteiabschrift, die Sie schriftlich oder telefonisch dort anfordern können).
  3. Der bisherige Führerschein wurde Ihnen gestohlen?
    Dann benötigt die Führerscheinstelle zusätzlich eine Ausfertigung der polizeilichen Diebstahlsanzeige.
  4. Sie haben Ihren Führerschein verloren oder verlegt?
    Sie müssen zusätzlich eine Eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheines abgeben, z.B. in der Führerscheinstelle (gegen eine Gebühr von € 30,70) oder bei einem Notar.
  5. Besonderheiten bei der Umstellung Klasse 2 auf Klasse C/CE
    Ihr Führerschein „2 alt“ gilt nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Für eine Verlängerung müssen Sie zusätzlich Ihre gesundheitliche Eignung nachweisen.
    Dies gilt auch, wenn Sie mit der Klasse 3 (Neu: B, BE, C1, C1E, M, L, teilweise mit A1 bzw. A) auch Fahrzeuge der Klasse CE-79 weiterhin fahren möchten (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger, so dass die Gesamtmasse des Zuges über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht liegt).

Wenn Sie die genannten Unterlagen im Straßenverkehrsamt vorgelegt haben, wird von hier der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei Berlin bestellt. Dieser kann dann nach vier Wochen bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Im Einzelfall kann sich die genannte Gebühr erhöhen, wenn zusätzliche Arbeiten anfallen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

  • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
  • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
  • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
  • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
  • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
  • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
  • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
  • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse