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Wanderlager: Anzeige

Online beantragen

Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kreisverwaltung Offenbach ist für alle Wanderlager zuständig, die innerhalb des Kreisgebietes ausgerichtet werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln:

Einheitlicher Ansprechpartner

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veranstaltung ist spätestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

Rechtsgrundlage

Unterlagen

Die Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 muss enthalten:

    • den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Wanderlagers,
    • den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
    • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    • die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
    • den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung und-
    • den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Entgegennahme der Anzeige für die Veranstaltung eines Wanderlagers beträgt 76,00 Euro.

Anträge / Formulare

Die Anzeige eines Wanderlagers ist formlos möglich.

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Einheitlicher Ansprechpartner

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