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Digitales Baugenehmigungsverfahren

In drei Schritten zum Bauantrag

Nach intensiver Vorbereitung sind wir am 1. Januar 2020 mit der vollständig elektronischen Bearbeitung von Genehmigungsvorgängen, kurz Elba = Elektronisches Bauantragsverfahren, gestartet.

Folgende Anträge und Mitteilungen sind nun ausschließlich online mit Hilfe der Ausfüllassistenten zu stellen:

Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Anträgen in Papierform, nicht mehr möglich ist. Die Rechtsgrundlage hierzu ist § 62 Absatz 4 und 5 Hessische Bauordnung.

Ab sofort erstellen Sie auch Ihre Teilnahmevollmacht mit dem Ausfüllassistenten. Das lästige handschriftliche Ausfüllen entfällt nun auch hier:

Für Sie als Bauherr, Architekt, Fachplaner oder Bauleiter bieten wir damit die Möglichkeit in drei Schritten komfortabel und schnell Ihren Antrag einzureichen. Für Ihre Arbeit mit unseren Projekträumen erhalten Sie Hilfe in unserem Handbuch Elba-Hinweise für Entwurfsverfasser. Hierin ist der genaue Ablauf der Antragstellung und die Auflistung der notwendigen Dateinamen zu finden.

Weitere Hilfestellung gibt Ihnen unser Plattformprovider ITeBAU: Zu Fragen in Bezug auf den Umgang mit Ihrem Projektraum steht Ihnen die Servicehotline unseres Providers ITeBAU zur Verfügung, Telefon 0541 9631-831, E-Mail itebau@itebo.de.

Zu inhaltlichen Fragen Ihres Antrags stehen Ihnen die jeweiligen Sachbearbeiter sehr gerne wie gewohnt zur Verfügung.

Weiter müssen wir Sie darauf hinweisen, dass fehlerhaft eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Das bedeutet der Antrag gilt als nicht eingereicht. Fehlerhaft eingereichte Anträge liegen vor, wenn:

    • die Teilnahmevollmacht oder der mit dem Ausfüllassistenten erstellte Antrag nicht zu gleicher Zeit übermittelt sind, denn beides muss innerhalb von sieben Tagen vorliegen,
    • die Teilnahmevollmacht und oder der mit dem Ausfüllassistenten erstellte Antrag fehlerhaft ausgefüllt sind, oder die Inhalte beider Formulare voneinander abweichen
    • die Dateinamen der eingereichten Unterlagen nicht den Vorgaben des Handbuchs Elba-Hinweise entsprechen. 

Ihre Vorteile

    • geringe technische Voraussetzungen für die Teilnahme am digitalen Verfahren
    • erforderliche Bauvorlagen werden nicht ausgedruckt, sondern digital hochgeladen
    • erforderliche Unterschriften auf den Bauvorlagen werden durch Abgabe einer Teilnahmeerklärung ersetzt
    • gesamte Korrespondenz erfolgt digital
    • Bearbeitungsstand ist online nachvollziehbar
    • nach Erteilung von Bescheiden (zum Beispiel Baugenehmigung) sind diese online abgelegt und immer einsehbar
    • Während des gesamten Bauprozesses regeln Sie Ihr Bescheinigungswesen mit wenigen Klicks online (Bauleiter, Statiken, Wärmeschutznachweis, et cetera)

So gehen Sie vor

Schritt 1

Sie erstellen mit unseren Ausfüllassistenten das Formular Teilnahmevollmacht -Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungsgenehmigung oder Teilnahmevollmacht -Bauantragsverfahren-, drucken es aus und senden es unterzeichnet per Post oder Fax an den Fachdienst Bauaufsicht. Ihr Entwurfsverfasser oder Architekt zeichnet gegen. Im Wesentlichen bevollmächtigen Sie hiermit Ihren Entwurfsverfasserin  und bestätigen die Einwilligung zur Teilnahme am Digitalen Genehmigungsverfahren -Elba-. 

Schritt 2

Ihr Entwurfsverfasser erstellt mit unseren Ausfüllassistenten den gewünschten Antrag und lädt im direkten Anschluss alle notwendigen Berechnungen und Planunterlagen auf unseren Server. Wahlweise können die Unterlagen auch umgehend (bis zu drei Tage nach Einladung in den Projektraum) direkt in den Projektraum geladen werden.

Im Anschluss erstellen wir eigens für Ihr Bauvorhaben einen Projektraum. Dieser Projektraum ist nun Ihre digitale Bauakte, in der sich später Ihre Baugenehmigung oder andere jeweils von Ihnen beantragten Bescheide befinden. Jeder Beteiligte, also in der Regel zuerst der Bauherr und der Entwurfsverfasser, erhält hierzu an die jeweils angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem personifizierten Einladungslink. 

Schritt 3

Sie nehmen unsere Einladung an und folgen dem Link in den Projektraum; bei der erstmaligen Anmeldung wählen Sie noch einen Benutzernamen und ein Passwort.

Ihr Entwurfsverfasser nimmt ebenfalls seine Einladung an und kann nun mit uns kommunizieren oder eventuell noch fehlende Unterlagen nachreichen beziehungsweise in den Projektraum laden. Sie und Ihr Entwurfsverfasser sind jederzeit und von jedem Ort aus über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.

Hinweis zum Datenschutz:

Bitte leiten Sie die E-Mail mit der Einladung nicht weiter! Halten Sie Benutzernamen und Passwort geheim. So stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten geschützt bleiben. 

Noch einige Hinweise:

    • Die Formulare gemäß Bauvorlagenerlass werden seit dem 1. Januar 2020 mit unseren Ausfüllassistenten direkt ausgefüllt (das erledigt in der Regel Ihr Entwurfsverfasser oder Architekt). Innerhalb dieses Vorgangs werden auch alle notwendigen Projekt- und Planunterlagen hochgeladen. Der Assistent ist Ihrem Architekten dabei behilflich; alles erklärt sich von selbst. 
    • Sämtliche schriftliche Korrespondenz erfolgt nun für alle Beteiligten über das Kommunikationsmodul des Projektraums.
    • Während der gesamten Bearbeitungszeit können sich die Beteiligten jederzeit über den Sachstand informieren. Ihr Entwurfsverfasser kann eventuell noch fehlende Unterlagen nachreichen; die beteiligten Fachbehörden geben ihre Stellungnahmen ab; wir bearbeiten Ihren Vorgang und kommen zeitnah zu einer Bescheidung.
    • Die Erteilung der Genehmigung und der Gebührenbescheid erfolgen ebenfalls in Ihrem Projektraum.
    • Zum Zeitpunkt der Genehmigung erhalten Sie eine Nachricht von uns und sehen gleich Ihr genehmigtes Bauvorhaben oder Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ihrem Projektraum.
    • Nach der Baugenehmigung wird gebaut; alle am Bau Beteiligten, nun auch Ihr Bauleiter, verwenden weiterhin den Projektraum.
    • Die benötigten Bauanzeigen und Bescheinigungen; Prüfberichte; Berichte zu Bauzustandsbesichtigungen und weiteres werden hier abgelegt.
    • Am Ende Ihres Bauprojekts befinden sich also alle notwendigen Dokumentationen hierzu in Ihrem Projektraum.

Sie haben noch Fragen:

    • Für Ihre Arbeit mit unseren Projekträumen erhalten Sie Hilfe in unserem Handbuch Elba-Hinweise. Hierin ist der genaue Ablauf der Antragstellung und die Auflistung der notwendigen Dateinamen zu finden. Weitere Hilfestellung gibt Ihnen unser Plattformrovider ITeBAU auf seiner FAQ-Seite. Hier finden sie neben allgemeinen Handbüchern auch Trainingsvideos zum Thema. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um allgemeine Anwendungshinweise handelt. Unser System unterscheidet sich durch die Direkteingabe aller Daten mit unseren Ausfüllassistenten von anderen Bauaufsichten.
    • Zu Fragen in Bezug auf den Umgang mit Ihrem Projektraum steht Ihnen die Servicehotline unseres Providers ITeBAU zur Verfügung, Telefon 0541 9631-831, E-Mail itebau@itebo.de.
    • Zu inhaltlichen Fragen Ihres Antrags stehen Ihnen unsere jeweiligen Sachbearbeiter*innen wie gewohnt zur Verfügung.

Zu den Ausfüllassistenten:

Bauantrag / Bauvoranfrage / Abbruch

Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben /Genehmigungsfreistellung

Abweichung / Ausnahme / Befreiung

Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erteilung einer Teilungsgenehmigung (§ 7 HBO)

Teilnahmevollmacht - Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungsgenehmigung

Teilnahmevollmacht - Bauantrag/Abbrüche/Ausnahmen/Befreiungen u. Abweichungen

Sonstige Formulare