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Hilfe für die Ukraine

Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert - zuletzt am 12. April 2024.

Die aktuelle Lage in der Ukraine sorgt für Verunsicherung und viele Fragen. Da sich Informationen derzeit schnell verändern, erfolgt ein Verweis auf vertrauenswürdige Quellen.

Verlängerung des Schutzstatus´

Wichtige Information für alle, die mit dem Auto in Deutschland sind

1. Wie lange darf man ein Fahrzeug mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland nutzen?

Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) regelt, dass ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land am Verkehr in Deutschland bis zu einem Jahr vorübergehend teilnehmen kann, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Es muss eine gültige, ukrainische Zulassungsbescheinigung im Original vorliegen.
    • An dem Fahrzeug müssen ukrainischen Kennzeichen angebracht sein.
    • Das Fahrzeug muss betriebs- und verkehrssicher sein.
    • Es darf kein dauerhafter Standort begründet sein. Hiervon geht man aufgrund der Kriegssituation der Ukraine aus.

Nach Ablauf der Jahresfrist muss das Fahrzeug entweder in Deutschland zugelassen werden oder eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfrist beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden:

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr
Herrn Vallentin - persönlich

Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

06151 12-0
ausnahme.auto@rpda.hessen.de

Hinweis

Ausnahmegenehmigungen, die bereits erteilt wurden, werden automatisch, ohne Neubeantragung vom Regierungspräsidium schriftlich verlängert.

2. Wie kann man das ukrainische Fahrzeug in Deutschland zulassen (anmelden)?

Zur Zulassung wird ein Termin benötigt, bei dem folgende Unterlagen vorzulegen sind:

    • Ukrainischer Nationalpass + deutscher Aufenthaltstitel
    • Ukrainische Fahrzeugpapiere + ukrainische Kennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung aus Deutschland
    • Nachweis einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
      • a) Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: COC-Bescheinigung
      • b) Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO inklusive der Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf
    • Falls das Fahrzeug in der Ukraine auf einen anderen Halter zugelassen ist: Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Überlassungserklärung)

Da erstmalig ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wird, ist das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzufahren.

3. Wie kann man einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren?

Es ist immer ein Termin zur Zulassung des Fahrzeuges zu vereinbaren. Die Termin werden online auf der Homepage der Zulassungsstelle gebucht.

Wir empfehlen vorab oder bei Rückfragen zum Verfahren eine vorherige Kontaktaufnahme unter zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de zur Überprüfung der erforderlichen Unterlagen.

4. Wird der ukrainische Führerschein in Deutschland anerkannt?

Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1280, in Kraft ab 27. Juli 2022, werden gültige ukrainische Führerscheine in der Europäischen Union anerkannt.

Wer einen gültigen ukrainischen Führerschein besitzt, darf im Umfang dieser Berechtigung in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Zudem bedarf es weder einer Übersetzung noch eines Internationalen Führerscheins.

Diese Fahrberechtigung gilt nur für Inhaberinnen und Inhaber eines ukrainischen Führerscheines, denen vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird.

Die Fahrberechtigung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der nach EU-Recht oder nach natio-nalem Recht gewährte Schutzstatus endet; derzeit bis 6. März 2025.

Für Rückfragen und für Informationen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

Informationen zur Lage und zum Visum

Für Fragen rund um den Ukrainekrieg hat das Land Hessen eine Hotline unter 0800 1103333 eingerichtet. Diese ist auch per E-Mail an ukraine@hmdis.hessen.de erreichbar.

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