Sprungziele
Seiteninhalt

Masern/Mumps/Röteln (MMR)

Bei Masern, Mumps und Röteln handelt es sich um verschiedene virale Infektionskrankheiten mit teilweise schweren Komplikationen. Allen dreien gemeinsam ist eine mögliche Beteiligung des Zentralen Nervensystems mit dem Bild einer Meningitis (Hirnhautentzündung) oder Enzephalitis (Hirnentzündung). Gefürchtet ist auch die fruchtschädigende Wirkung einer Rötelninfektion in der Schwangerschaft (Röteln-Embryopathie). In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen mit vielen, teilweise auch schwer oder tödlich verlaufenden Erkrankungsfällen. Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte in der Regel ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Um einen möglichst frühen Impfschutz aufzubauen, sollte die zweite Impfung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres (15 bis 23 Monate), frühestens jedoch vier Wochen nach der ersten, erfolgen. Wenn die MMR-Impfung vor dem 12. Lebensmonat verabreicht wird, sollte die zweite Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen. Nicht rechtzeitig erfolgte Impfungen sollen bald möglichst nachgeholt werden. Neuerdings steht auch ein Kombinationsimpfstoff mit einer zusätzlichen Windpocken-(Varizellen)-Komponente zur Verfügung (MMRV), der allerdings erst bei der zweiten Impfung zum Einsatz kommen soll. Auch gegen Windpocken (Varizellen) ist die Gabe einer zweiten Dosis nach vier bis sechs Wochen notwendig.

Die MMR-Impfung wird auch für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen, insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Personen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungsstätten arbeiten.

Besondere Aufmerksamkeit muss dem rechtzeitigen Schutz vor Röteln durch zweimalige Impfungen bei Frauen im gebärfähigen Alter gelten.