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Private Aufnahme von Flüchtlingen

Inzwischen haben einige ukrainische Bürgerinnen und Bürger im Kreis Offenbach bei Familienangehörigen oder Freunden privat Zuflucht gefunden. Diese müssen sich bei den entsprechenden Behörden anmelden.

Anmeldung

1. Schritt - Einwohnermeldeamt

Zunächst ist eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt des Wohnortes im Kreis Offenbach erforderlich. Dieses händigt eine Meldebescheinigung, die für die weiteren Schritte benötigt wird, aus.

2. Schritt - Ausländerbehörde

Anschließend muss eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgen. Dazu ist eine Terminanfrage per E-Mail notwendig. Um das Anliegen schneller bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen - wenn vorhanden - mitzusenden:

    • Scan des Nationalpasses mit den dazugehörigen Seiten, die Eintragungen und Einreise- und Ausreisestempel enthalten
    • Scan sonstiger Personaldokumente, zum Beispiel Personalausweis, Geburtsurkunde, Führerschein, Heiratsurkunde et cetera - gegebenenfalls mit Transliteration und/oder Übersetzung
    • nach Möglichkeit die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes des Wohnortes

Die Ausländerbehörde terminiert die Geflüchteten und händigt eine Terminbestätigung aus. Diese berechtigt zur Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit der Terminbestätigung erhalten die Gefüchteten auch eine Fiktionsbescheinigung für die Dauer eines Jahres. Damit ist eine Arbeitsaufnahme unmittel möglich.

3. Schritt - Jobcenter

Bei Bedarf erhalten die Geflüchteten seit 1. Juni 2022 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für alle diejenigen, die zuvor bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, ist ein sogenannter Rechtskreiswechsel erforderlich.

Neben der monatlichen Grundsicherung erfolgt eine bessere Unterstützung bei der Arbeitssuche. Es können auch die Erstausstattung einer Wohnung, die Miete und die Heizungskosten – allerdings nicht die Stromkosten - übernommen werden. Ebenso werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, wie etwa Vereinsbeträge, Kosten fürs Mittagessen und Fahrkosten gezahlt. Außerdem gibt es Zusatzbeträge für Alleinerziehende.

Im Kreis Offenbach ist die Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) die zuständige Behörde. Es ist notwendig einen vereinfachten Antrag zu stellen. Damit haben die geflüchteten Personen auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, die sie frei wählen können. Die ProArbeit hat ein Erklärvideo zum SGB II in ukrainischer Sprache veröffentlicht.

4. Schritt - Wohnungssuche

Der Wohnungsmarkt im Kreis Offenbach ist sehr heiß umkämpft. Einige Wohnungen sind inzwischen extra für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, zur Verfügung gestellt worden. Diese Wohnungen vergeben die Rathäuser vor Ort.

Wer zunächst bei Familie, Freunden oder Bekannten untergekommen ist, inzwischen aber eine Wohnung sucht, wendet sich am besten an das Rathaus der Stadt, in der die Person Zuflucht gefunden hat.

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