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Bauamt

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Bauberatung


  • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
  • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
     

Bauberatung bei besonderen Bauvorhaben

  • Sonderbauten nach § 2 (9) HBO sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen:
    Nach
    • § 2 Absatz 9 Satz 3
      Gebäude mit mehr als 1.600m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude.
    • § 2 Absatz 9 Satz 4
      Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen mehr als 2.000m² Grundfläche haben
    • §2 Absatz 9 Satz 5
      Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Grundfläche
    • § 2 Absatz 9 Satz 11 a
      Schank- und Speisegaststätten mir insgesamt mehr als 122m² Grundfläche der Gasträume oder mit nicht im Erdgeschoss liegenden Gasträumen von insgesamt mehr als 70 m²
    • § 2 Absatz 9 Satz 11 b
      Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Gastbetten (Schlafplätze)
    • § 2 Absatz 9 Satz 11 c
      Spielhallen mit mehr als 150m² Grundfläche
    • § 2 Absatz 9 Satz 17
      Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m
    • § 2 Absatz 9 Satz 18
      Sonstige bauliche Anlagen oder Räume durch deren besondere Art oder Nutzung die sie nutzenden Personen oder die Allgemeinheit in vergleichbarer Weise gefährdet oder zumutbar benachteiligt oder belästigt werden können.
  • Bearbeitung schwieriger Bauprojekte sowie kreiseigener Liegenschaften,
  • Beratung und Betreuung ansiedlungswilliger Investoren in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung,

nach Zuweisung durch den zuständigen Dezernenten, der zuständigen Dezernentin bzw. des Landrates oder der Landrätin.

Was sollte ich noch wissen?

Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.