Studienbewerber aus bestimmten Ländern können zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen, sie benötigen aber für einen länger als 3 Monate dauernden Studienaufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Leistungsbeschreibung Visum für Studierende beantragen.
Ausländische Studienbewerber außerhalb der EU/EWR, die mit einem Visum für einen Aufenthalt zum Studium nach Deutschland einreisen müssen vor Ablauf dieses Visums eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer und die Auflagen der Aufenthaltserlaubnis hängen vom Zweck des Aufenthalts ab:
Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen
Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung
Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Bei einer Einreise mit Visum ist die Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums, bei visumfreier Einreise innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise, zu beantragen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind.
Erteilung: 100 ¤
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 ¤.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis inklusive Wechsel des Studienfachs oder der Hochschule: 98 ¤.
Wechsel des Studienfachs bei noch gültiger Aufenthaltserlaubnis: 50 ¤.
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 ¤.