Ein Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Bis über den Antrag abschließend entschieden ist, wird der Antragsteller einer Gemeinde im Kreisgebiet Offenbach zugewiesen. Während dieser Zeit wird auch die Aufenthaltsgestattung von der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach in Dietzenbach jeweils verlängert. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Gemeinde besteht nicht.
Verlängerung der Aufenthaltsgestattung
Solange über den Asylantrag noch nicht entschieden ist, wird die Aufenthaltsgestattung jeweils verlängert. Hierzu ist die bisherige Aufenthaltsgestattung vorzulegen.
Erwerbstätigkeit
Einem Asylbewerber darf erst dann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn er sich seit einem Jahr gestattet im Bundesgebiet aufhält. Auch nach Ablauf dieser Wartezeit darf eine Erlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung nur erteilt werden, wenn durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass sie zustimmungsfrei ist oder die Bundesanstalt für Arbeit im Einzelfall zugestimmt hat.
Verlassen des Gestattungsbereiches
Asylsuchenden wird vorgeschrieben, wo sie sich während des Asylverfahrens aufzuhalten haben. Dies soll sicherstellen, dass sie während des Asylverfahrens für behördliche Entscheidungen immer erreichbar sind. Der Aufenthalt ist regelmäßig auf den Bereich der Ausländerbehörde beschränkt, der sie durch das Regierungspräsidium zugewiesen sind.
Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis
Diese wird erteilt, wenn
Die Aufenthaltserlaubnis kann bei Asylanerkennung für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den übrigen Fällen jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Betreffende noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
Einem Asylberechtigten, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen.
Im Übrigen kann einem Antragsteller, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn
Verlängerung der Duldung
Bei negativ abgeschlossenem Asylverfahren wird bis zur Ausreise eine Duldung erteilt, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.