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Hinweise zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde

Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kunden / Besucher ohne (schriftlichen) Termin werden ausnahmslos weggeschickt.

Sollte Ihnen die Vorsprache zum genannten Termin nicht möglich sein, teilen Sie dies dem Sachbearbeiter bitte umgehend mit, damit auch andere Personen die Möglichkeit haben frühere Termine zu bekommen (Reduzierung der Wartezeit). Vergessen Sie nicht einen Ersatztermin zu vereinbaren, sollten Sie diesen benötigen.

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung nur erfolgen kann, wenn die angeforderten Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Sie können die Unterlagen vorab als PDF die E-Mail-Adresse des genannten Sachbearbeiters schicken, die Unterlagen sind im Original zum Termin mitzubringen.

Bei fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitung abgelehnt werden – ein neuer Termin wäre dann erforderlich.

Die Vorsprachen werden grundsätzlich in der deutschen Sprache geführt. Sollten Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, müssen Sie mit einer Person vorsprechen, die für Sie übersetzen kann.

Die Ausländerbehörde ist bemüht den Termin einzuhalten. Wegen Störung an der EDV oder kurzfristigen Personalausfalls kann es dennoch zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verspätung Ihrerseits kein Anspruch mehr auf den vereinbarten Termin besteht und dieser hinfällig ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass aus Kapazitätsgründen Sachstandsanfragen innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung nicht beantwortet werden können. Sollten noch Unklarheiten bestehen, wird sich die Ausländerbehörde unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Eine persönliche Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.