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Merkblatt zur eAT-Aushändigung (elektronischer Aufenthaltstitel) bezüglich der eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) und der Benachrichtigung, dass der elektronische Aufenthaltstitel abholbereit ist

Kurzanleitung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Ihr  eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) beziehungsweise eRA (elektronischer Reiseausweis) wird bestellt, sobald die Ausländerbehörde (ABH) alle Voraussetzungen geprüft hat. Sobald Ihr eAT an die ABH geliefert wurde (circa vier bis sechs Wochen nach Bestellung) erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Sofern der eAT / eRA geliefert wurde, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren (beachten Sie auch die richtige Angabe und Anzahl der Anliegen bei der Terminvereinbarung). Wenn ein eRA bestellt wurde, kann die Aushändigung nur erfolgen, wenn auch der eAT vorliegt.

Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.

Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden..

Ausführliche Beschreibung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben heute die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels beantragt. Zur Abholung müssen Sie noch einige Dinge beachten:

    • Die Abholung des eAT (und gegebenenfalls des Reiseausweises) erfolgt bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach (ABH) nur nach Terminvereinbarung. Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.
    • Hierzu muss Ihr EAT / Reiseausweis schon geliefert sein. Wir behalten uns vor, gebuchte Termine, bei denen der EAT / Reiseausweis noch nicht vorliegt ohne weitere Benachrichtigung zu stornieren. Beachten Sie auch, dass Sie bei der Terminvereinbarung die richtige Anzahl angeben, ansonsten wird die Bearbeitung Ihres Anliegens abgelehnt.
    • Bei Abholung sind gegebenenfalls (wenn vorhanden) folgende Unterlagen mitzubringen:
      • Nationalpass, alter Aufenthaltstitel, vorübergehende Bescheinigungen (Fiktionsbescheinigung), Quittung, restliche Gebühr, Sozialhilfebescheid, fehlende Unterlagen, Vollmacht, et cetera

Online Funktion, Benachrichtigung und Abholung:

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die eID-Funktion Ihres eAT’s einzuschalten.

Ausnahme: Sie sind bei Aufnahme des eAT’S jünger als 16 Jahre oder Ihre Personalien sind nicht geklärt (Personalien laut eigenen Angaben).
In diesen Fällen erhalten Sie keinen PIN-Brief der Bundesdruckerei. Sie müssen daher eigenständig nachfragen, ob Ihr eAT (beziehungsweise der Reiseausweis) zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann (nach Terminvereinbarung) persönlich oder mit Vollmacht erfolgen - der Abholer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 18 Jahre müssen nicht persönlich erscheinen.

Wenn bei Ihnen die eID-Funktion eingeschaltet wurde (siehe Erklärung weiter oben) erhalten Sie im Regelfall einen Brief von der Bundesdruckerei, dass die Karte zur Abholung bereit liegt. Warten Sie noch drei Tage nach Erhalt des Briefes, bis Sie uns wegen einer Terminanfrage telefonisch oder per Mail kontaktieren. Wenn Sie den Brief bekommen haben, kann auch hier die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass Sie den Brief erhalten haben).

Wenn Sie keinen Brief bekommen haben, kann es sein, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte und zu uns geschickt wird, auch in diesem Fall kann die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass der Brief bei der ABH liegt und dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf).

Sollte der Brief weder bei Ihnen noch bei uns sein, muss die Abholung persönlich erfolgen, da der PIN zur Ausweisfunktion vom Ausweisinhaber persönlich neu gesetzt werden muss – auch wenn der Ausweisinhaber die Funktion gar nicht nutzen möchte. Eine Vertretung bei der Abholung ist daher in diesem Fall ausgeschlossen.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Termine können ausschließlich online vereinbart werden unter: https://tevis.ekom21.de/lkoff/select2?md=1

Öffnungszeiten: Abholung nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag  08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag  08:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch  08:00 – 12:00 Uhr; 13.00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag  08:00 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollmacht zur Abholung: Download der Vollmacht oder Ausfüllassistent der Vollmacht

Informationen über den eAT: http://www.bamf.de/eAT