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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen


Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

  • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
  • persönliche Daten.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Elektronischer Aufenthaltstitel - Merkblatt zur Aushändigung

Merkblatt zur eAT-Aushändigung (elektronischer Aufenthaltstitel) bezüglich der eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) und der Benachrichtigung, dass der elektronische Aufenthaltstitel abholbereit ist

Kurzanleitung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Ihr  eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) beziehungsweise eRA (elektronischer Reiseausweis) wird bestellt, sobald die Ausländerbehörde (ABH) alle Voraussetzungen geprüft hat. Sobald Ihr eAT an die ABH geliefert wurde (circa vier bis sechs Wochen nach Bestellung) erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Sofern der eAT / eRA geliefert wurde, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren (beachten Sie auch die richtige Angabe und Anzahl der Anliegen bei der Terminvereinbarung). Wenn ein eRA bestellt wurde, kann die Aushändigung nur erfolgen, wenn auch der eAT vorliegt.

Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.

Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden..

Ausführliche Beschreibung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben heute die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels beantragt. Zur Abholung müssen Sie noch einige Dinge beachten:

    • Die Abholung des eAT (und gegebenenfalls des Reiseausweises) erfolgt bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach (ABH) nur nach Terminvereinbarung. Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.
    • Hierzu muss Ihr EAT / Reiseausweis schon geliefert sein. Wir behalten uns vor, gebuchte Termine, bei denen der EAT / Reiseausweis noch nicht vorliegt ohne weitere Benachrichtigung zu stornieren. Beachten Sie auch, dass Sie bei der Terminvereinbarung die richtige Anzahl angeben, ansonsten wird die Bearbeitung Ihres Anliegens abgelehnt.
    • Bei Abholung sind gegebenenfalls (wenn vorhanden) folgende Unterlagen mitzubringen:
      • Nationalpass, alter Aufenthaltstitel, vorübergehende Bescheinigungen (Fiktionsbescheinigung), Quittung, restliche Gebühr, Sozialhilfebescheid, fehlende Unterlagen, Vollmacht, et cetera

Online Funktion, Benachrichtigung und Abholung:

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die eID-Funktion Ihres eAT’s einzuschalten.

Ausnahme: Sie sind bei Aufnahme des eAT’S jünger als 16 Jahre oder Ihre Personalien sind nicht geklärt (Personalien laut eigenen Angaben).
In diesen Fällen erhalten Sie keinen PIN-Brief der Bundesdruckerei. Sie müssen daher eigenständig nachfragen, ob Ihr eAT (beziehungsweise der Reiseausweis) zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann (nach Terminvereinbarung) persönlich oder mit Vollmacht erfolgen - der Abholer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 18 Jahre müssen nicht persönlich erscheinen.

Wenn bei Ihnen die eID-Funktion eingeschaltet wurde (siehe Erklärung weiter oben) erhalten Sie im Regelfall einen Brief von der Bundesdruckerei, dass die Karte zur Abholung bereit liegt. Warten Sie noch drei Tage nach Erhalt des Briefes, bis Sie uns wegen einer Terminanfrage telefonisch oder per Mail kontaktieren. Wenn Sie den Brief bekommen haben, kann auch hier die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass Sie den Brief erhalten haben).

Wenn Sie keinen Brief bekommen haben, kann es sein, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte und zu uns geschickt wird, auch in diesem Fall kann die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass der Brief bei der ABH liegt und dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf).

Sollte der Brief weder bei Ihnen noch bei uns sein, muss die Abholung persönlich erfolgen, da der PIN zur Ausweisfunktion vom Ausweisinhaber persönlich neu gesetzt werden muss – auch wenn der Ausweisinhaber die Funktion gar nicht nutzen möchte. Eine Vertretung bei der Abholung ist daher in diesem Fall ausgeschlossen.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Termine können ausschließlich online vereinbart werden unter: https://tevis.ekom21.de/lkoff/select2?md=1

Öffnungszeiten: Abholung nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag  08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag  08:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch  08:00 – 12:00 Uhr; 13.00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag  08:00 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollmacht zur Abholung: Download der Vollmacht oder Ausfüllassistent der Vollmacht

Informationen über den eAT: http://www.bamf.de/eAT

Elektronischer Aufenthaltstitel - Merkblatt zur Aushändigung

An wen muss ich mich wenden?

Der eAT beziehungsweise Reiseausweis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde (Hauptwohnsitz) abgeholt werden, hierzu muss (bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach) zwingend ein Termin vereinbart werden. Eine Abholung bei Ihrer Stadtverwaltung oder ein Versand per Post ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
  • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
  • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
     

Was sollte ich noch wissen?

Der alte eAT / Reiseausweis muss sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Neuausstellung des Dokuments aufgrund einer Beschädigung durch eigenes Verschulden müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Bei der Ausgabe des neuen Dokumentes wird das alte Dokument durch die Ausländerbehörde eingezogen.

Verfahrensablauf

Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Passersatzpapiere
  • ein Biometrisches Lichtbild

weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung: 100,00 €

Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Barzahlung

Hinweise

    • Terminvereinbarung erforderlich – eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
    • Sie können dazu die zuständigen Mitarbeiter kontaktieren oder online einen Termin buchen.
    • Sie brauchen für jede Abholung einen Termin (zum Beispiel fünf eAT‘s = fünf Termine).
    • Wenn Sie bei Ihrem Termin mehr abholen wollen, als Sie vorher angegeben haben, ist dies NICHT möglich.
    • Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn die geforderten Unterlagen vollständig sind, andernfalls müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren.

Termine vereinbaren

Termine können telefonisch, per E-Mail oder online vereinbart werden.

Die Ausländerbehörde behält sich vor, bei Mehrfachbuchungen ALLE Termine zu stornieren.

Zu Ihrem Termin nehmen Sie im Wartebereich der Ausländerbehörde Platz und warten bis Ihre Wartenummer aufgerufen wird.