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Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen


Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und sechs Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt nach Rechtskraft des Urteils, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft des Urteils Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht  erlischt mit Rechtskraft des Urteils das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und es wird daraufhin der Führerschein eingezogen.

Wenn man künftig wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die das Gericht im Urteil festsetzt, wieder erteilt werden. Über die Wiedererteilung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Vorschriften des StVG und der FeV.

 

 

Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der ggf. festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.

Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Antragsvordruck
  • Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

  • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

Für den Antrag auf Erteilung  der Fahrerlaubnisklassen  C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis  nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis

Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  1. Den Antragsvordruck können Sie telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle anfordern oder ggf. von der dortigen Homepage herunterladen.
  2. Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
  3. Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
  4. Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.