Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.
Telefonische Sprechzeiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege (Formular 1 - Teil I bis III) □ ggf. Kopie des privaten Betreuungsvertrages
- aktueller Belegungsplan der Tagespflegeperson (Formular 7)
Zusätzlich bei Betreuungsverhältnissen über 30 Wochenstunden:
- Arbeitszeitbescheinigung/Ausbildungsbescheinigung (Formular 5/Formular 6)
Zusätzlich bei Beantragung der Reduzierung des Kostenbeitrags um 50%:
- Kopie des Beitragsbescheides Ihres weiteren Kindes, welches eine Betreuungs-einrichtung kostenpflichtig besucht. Bitte beachten Sie, dass folgende Angaben enthalten sein müssen: Eintritt, Austritt, Betreuungsgebühr für jedes einzelne Jahr (ohne Essens- und Spielgelder).
Zusätzlich bei Beantragung des Erlasses des Kostenbeitrags:
- Anlage zur Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege - Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 90 SGB VIII (Formular 8)
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben durch eine Kopie oder einen Nachweis belegt werden müssen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Was sollte ich noch wissen?
Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)