Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Kindergartenbetreuung
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr werden wohnortnah in Kindergärten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Auskünfte zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erteilen die Kindergartenträger sowie die örtlich zuständigen Jugendämter.
Weiterführende Informationen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erhalten Sie unter www.familienatlas.de
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die ortsüblichen Kindergartengebühren an.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- GGf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.