Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften
Förderungsfähig sind:
- Veranstaltung der Kinder- und Jugenderholung, Fahrten und Lager
- Veranstaltungen zur außerschulischen Jugendbildung
- Studien- und Bildungsreisen
- Fahrten zu den ehemaligen Konzentrationslagern
- Internationale Jugendbegegnungen
- Sachliche Kosten der Jugendgruppenarbeit.
Wichtig!
Abgabefrist für die oben genannten Veranstaltungen ist 6 Wochen nach Veranstaltungsende. Antragsschluss für sachliche Kosten ist der 15. November.
Detaillierte Beschreibungen sind den Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften zu entnehmen.