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Jugendamt

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Familiengerichtsverfahren


Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren

Kern der Aufgabe der Mitwirkung des Fachdienstes bildet in diesem Zusammenhang die fachliche Unterstützung der richterlichen Entscheidungsfindung durch ein umfassendes Beratungsangebot an die Eltern, im Hinblick auf eine zum Wohle des Kindes zu erreichende einvernehmliche Regelung.

  • Beratung, Mitwirkung und Stellungnahmen zu Anträgen auf Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen, sowie gegebenenfalls Mitwirkung beim Zustandekommen von Besuchskontakten
  • Vorschläge und Stellungnahmen zur Eignung von Vormündern
  • Stellungnahmen/Antragstellung wegen Ruhen der elterlichen Sorge
  • Antragstellung bezüglich des Entzugs der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB und Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Stellungnahmen zu Anträgen auf Ehemündigkeitserklärungen