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Jugendamt

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Einrichtungsaufsicht


Die Einrichtungsaufsicht berät und überwacht die Träger von Heimen und betreuten Wohnformen, ob das Kindeswohl jederzeit gewährleistet ist. Diese Einrichtungen wurden geschaffen für den Schutz und die Betreuung von Kindern Jugendlichen und junge Volljährigen, die dauerhaft außerhalb des Elternhauses leben müssen.

Der Gesetzgeber verlangt von stationären und teilstationären Jugendhilfe-Einrichtungen, fachliche Standards einzuhalten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) erteilt nur dann eine Betriebserlaubnis für zum Beispiel ein Kinderheim oder eine Tagesgruppe, wenn die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Einrichtungsaufsicht im Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Offenbach unterstützt das Ministerium dabei.

Bürgerinnen und Bürger können sich im Bedarfsfall mit einer Beschwerde direkt an die Einrichtungsaufsicht des Fachdienstes Jugend und Familie wenden.