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Kinderschutzmaßnahmen und Jugendschutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
- Krisenintervention bei Verdacht auf körperliche Mißhandlung, sexuellen Mißbrauch, grobe Vernachlässigung oder Ausfall der Eltern durch Verlust ihrer Erziehungs- und Versorgungskompetenz
- Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen bei akuter Gefährdung
- Analyse der Gefährdungssituation, Erstellen von Problemdiagnosen, Motivationsarbeit zur Hilfeakzeptanz bei den Eltern, Entwicklung umsetzbarer Hilfen
- Koordination und Organisation von Helfer- und Fallkonferenzen mit den an der Krisenintervention Beteiligten.