Sprungziele
Seiteninhalt

Sozialamt

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Jugendschöffen


Voraussetzungen für Personen, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, sind - neben dem Wohnsitz im Kreisgebiet - die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren. Darüber hinaus sind hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sowie Personen, die zu einer Straftat von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, als Jugendschöffen nicht wählbar.

Die Jugendschöffen entscheiden in Rechtsfragen mit. Daher brauchen sie einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Erfahrungen in der Jugenderziehung sind erwünscht.

Weitere Informationen im Netz

Jugendschöffen