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Zulassungs­behörde

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Kfz: Führung eines Fahrtenbuches nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Gegenüber einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden, wenn

  • die Feststellung eines Fahrzeugführers
  • nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

nicht möglich war.

Rechtsgrundlage