Grundlage des Datenschutzes ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Schutz der Menschenwürde) verankert ist. Diese Grundrechte schützen die Privatsphäre der Menschen und garantieren das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Hierzu gehören Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, wie zum Beispiel die Anschrift, das Geburtsdatum, die Ausbildung, die Staatsangehörigkeit sowie den Beruf und Arbeitgeber, hierbei handelt es sich um sogenannte personenbezogene Daten.
Nicht nur Behörden auch private Unternehmen, Kirchen und Vereine dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn die Verarbeitung aufgrund einer Rechtsvorschrift (zum Beispiel Gesetz, Rechtsverordnung et cetera) erfolgt oder wenn der Betroffene, dessen Daten verarbeitet werden sollen, seine Einwilligung gegeben hat.
In den Organisationseinheiten der Kreisverwaltung werden vielfältige personenbezogene Daten verwaltet, zum Beispiel Daten der Sozialhilfeempfänger, Daten der Kraftfahrzeughalter/innen, Gesundheitsdaten, Daten von Grundstückseigentümer/innen und Gebührenpflichtigen sowie Daten über die im Kreis Offenbach wohnenden Ausländerinnen und Ausländer.
Alle Organisationseinheiten sind verpflichtet, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten und für deren Einhaltung verantwortlich.
In den Rechtsvorschriften ist beispielsweise geregelt,
Regelungen in Rechtsvorschriften können zum einen sehr konkret und detailliert sein, andererseits können diese auch sehr abstrakt sein und müssen auf den Einzelfall bezogen angewendet werden und bedürfen hierzu der individuellen Auslegung.
Spezielle Rechtsvorschriften sind beispielsweise:
Erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift wie vorstehend beispielhaft aufgeführt oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) anzuwenden.
Nach Artikel 12 ff der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht durch die DSGVO oder das HDSIG, sondern durch spezialgesetzlichen Rechtsvorschriften geregelt, ergeben sich Ihre Datenschutzrechte aus diesen Rechtsgrundlagen (zum Beispiel dem SGB X).
Zur Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit:
Die Kontaktdaten lauten
Kreis Offenbach
Datenschutzbeauftragter
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Telefon 06074 8180-5408
Telefax 06074 8180-5940
E-Mail datenschutz@kreis-offenbach.de
Sie können sich aber auch unmittelbar beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) beschweren. Die Kontaktdaten lauten
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon 0611 1408-0
Telefax 0611 1408-900 oder -901
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Homepage www.datenschutz.hessen.de
Rainer Bauer
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
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06074 8180-5920
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Thomas Damerau
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