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Vollstreckung

Der Aufgabenbereich umfasst die zwangsweise Betreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen des Kreises, der kreisangehörigen Kommunen sowie in Amtshilfe für andere Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei säumigen Zahlungspflichtigen auf Grundlage des „Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“.

Die Vollstreckungsbehörde ist bei diesen öffentlich-rechtlichen Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträgen) ermächtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Schuldnerinnen und Schuldnern einzuleiten. Als Maßnahmen kommen unter anderem Pfändungen von Bankguthaben, Arbeitseinkommen und sonstigen Vermögensansprüchen in Betracht.

Auch nehmen die Vollziehungsbeamten geeignete Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst vor; hierzu zählen die Pfändung von Barmitteln oder die Pfändung von Wertgegenständen sowie die Protokollierung der Vermögensverhältnisse des Zahlungspflichtigen.