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Behördennummer 115

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Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)


Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Voraussetzungen

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 
  • Versicherungsbestätigung  
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen 
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: 
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten 
       
  • bei Firmen:  
     
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung  
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug  
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag  
       
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:  
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)  
    • amtliche Kennzeichen  
    • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung 
       
  • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:  
    • Stilllegungsbescheinigung  
    • Fahrzeugbrief  
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung 
       
  • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:  
    • alter Fahrzeugbrief  
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung  
    • Vollgutachten nach § 21 StVZO  
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.

Welche Gebühren fallen an?

  • zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
  • wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
  • wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
  • wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
  • wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro

Rechtsgrundlage