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Behördennummer 115

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Parkerleichterungen für Soziale Dienste


Die Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Soziale Dienste wird für ein Jahr erteilt, sofern und soweit dies für die Berufsausübung unverzichtbar ist.

Parkerleichterungen für Anwohner, Handwerker und Schwerbehinderte werden gegebenfalls von der jeweilig zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ersterteilung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, inklusive Punkt 3
  • Nachweis über den Status als "Sozialer Dienst"
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
  • Tätigkeitsbeschreibung

Verlängerung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, inklusive Punkt 3
  • abgelaufene Parkkarte
  • Original der ersten Ausnahmegenehmigung

Sollten diese Unterlagen nicht vorgelgt werden, muss eine neue Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Ersterteilung:

  • 75,00 € pro Fahrzeug und Genehmigung (Gültigkeit: 1 Jahr)

Verlängerung

  • 55,00 €

Formulare