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Amtstierärztin / Amtstierarzt


Die Aufgabengebiete einer Amtstierärztin / eines Amtstierarztes umfassen die Bereiche:

  • Lebensmittelhygiene
  • Tiergesundheit einschließlich Tierseuchenbekämpfung und tierische Nebenprodukte
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittel

Lebensmittelhygiene

Im Rahmen der Lebensmittelhygiene werden die Hygiene und die Eigenkontrollmaßnahmen (HACCP) von zugelassenen Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetrieben, milcherzeugenden und -verarbeitenden Betrieben überwacht. In der Fleischuntersuchung überwacht der Amtstierarzt / die Amtstierärztin die Tätigkeit der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure. Weiterhin gehört dazu die Entnahme von (Rückstands)Proben im Schlachtbetrieb und im landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieb (Untersuchung auf Arzneimittelrückstände, Hormone, BSE, etc.).

Exportbescheinigungen für Lebensmittel ins Ausland werden ausgestellt

Tiergesundheitsüberwachung einschließlich Tierseuchenbekämpfung

Im Bereich Tiergesundheitsüberwachung und der Tierseuchenbekämpfung werden Untersuchung und Probenentnahmen seuchenverdächtiger und seuchenkranker Tiere (z.B. Tollwut, Psittakose, MKS) durchgeführt. Verstöße gegen das Tiergesundheitsgesetz und seine Verordnungen (z.B. BHV 1-Verordnung, Tierkörperbeseitigungsgesetz, Viehverkehrsverordnung) werden verfolgt.

Tierbestände z. B. in Bezug auf Tierkennzeichnung, Biogasanlagen, Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Tierkörpern sowie der länderübergreifende Tierverkehr werden überwacht.

Exportbescheinigungen für Tiersendungen ins Ausland werden ausgestellt.

Tierschutz

Tierhaltungen werden überprüft, der Zustand, die Tierhaltung und das Verhalten von Tieren beurteilt.

Weitere Aufgaben sind die Überprüfung und Genehmigung von Tiertransporten, die Kontrolle der Wahrung des Tierschutzes bei der Schlachtung von Tieren, die Überprüfung und Bearbeitung von Tierschutzanzeigen.

Erteilung von Erlaubnissen für gewerbsmäßige Tierhaltungen, Tierheime, und ähnliches. Erforderlichenfalls obliegen dem Amtstierarzt auch die Wegnahme von Tieren und die Anordnung von Tierhalteverboten.

Darüber hinaus gehören auch Beurteilungen von Bauanträgen seitens der Tierhalter zu den Aufgaben einer Amtistierärztin/eines Amtstierarztes.

Tierarzneimittel

Aufgabe des Amtstierarztes / der Amtstierärztin ist es, den Verkehr von Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden, insbesondere die Anwendung von Antibiotika, zu überwachen. Hierzu gehören die Überprüfung der Hausapotheke von Landwirten und die Antibiotika Datenbank.

Außerdem die Überwachung von Maßnahmenplänen zur Senkung der Therapiehäufigkeit.