Antidiskriminierungsbeauftragte der Kreisverwaltung
„…jeder gemeldete Diskriminierungsfall steht für „das Vertrauen in unsere Demokratie“ und zeige, dass der Rechtsstaat funktioniere und Menschen sich sicher genug fühlten, ihr Recht auf Gleichbehandlung einzufordern.“
Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes
Diskriminierung ist ein ernstes Thema, das leider immer noch allzu oft vorkommt und viele Formen annehmen kann – sei es aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Behinderung oder anderer Merkmale.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte ist für Kundinnen und Kunden zuständig, die sich über Mitarbeitende der Kreisverwaltung sowie des Eigenbetriebs Rettungsdienst beschweren möchten. Nicht zuständig ist sie für alle hundertprozentigen Töchter der Kreisverwaltung: Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR), KOREAL GmbH und Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH (GiP).
Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Kreisverwaltung Offenbach
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- ist die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, Diskriminierung anzusprechen und zu beenden.
- informiert Betroffene über ihre Rechte und unterstützt, diese auch durchzusetzen.
- hilft, wenn möglich, Konflikte auf eine friedliche Weise zu lösen.
Grundlage einer Zusammenarbeit ist ein respektvoller Umgang. Jegliche beleidigenden oder menschenverachtenden Anfragen werden nicht akzeptiert.
Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Kreisverwaltung, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.