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Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen


Arbeitsgelegenheiten dienen dazu, dass die Teilnehmer berufliche Erfahrungen sammeln, ihre Kenntnisse erweitern und soziale Kontakte knüpfen. Auch Menschen, die schon längere Zeit erwerbslos sind, erhalten damit eine Chance, wieder in das Arbeitsleben einbezogen zu werden. Die Vermittlung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, eine Qualifizierung und andere Eingliederungsmaßnahmen haben jedoch Vorrang.

Seit dem 01.04.2012 gibt es nur noch die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung. Die umgangssprachlich auch "Ein-Euro-Jobs" oder "Zusatzjobs" genannten Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis. Es wird kein Arbeitsentgelt gezahlt, sondern eine Mehraufwandsentschädigung. Diese Entschädigung ist nicht auf 1,00 Euro pro Stunde begrenzt, sondern sie soll angemessen sein.

Beträge sind nicht gesetzlich festgelegt, empfohlen wird ein Stundensatz von 1,00 Euro - 2,00 Euro. 

Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Teilnehmer weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und sie bleiben über den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken-, pflege- und rentenversichert.

Über die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer eines Zusatzjobs entscheidet der zuständige Träger der Grundsicherung – je nach Fähigkeiten und Bedürfnissen der Betroffenen.

Förderfähig sind im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Arbeiten, zum Beispiel für Gemeinden, Vereine, Kirchen und Wohlfahrtsverbände ("Maßnahmeträger"). Eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung darf nicht zu befürchten sein (arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit).

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

  • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
  • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussetzungen

Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn

  • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und 
  • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.

Die Arbeitsgelegenheit muss 

  • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
  • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis. 
  • wettbewerbsneutral sein, es darf also keinen reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.