Für den Handel mit Munition und Schusswaffen ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nach dem Waffengesetz erforderlich.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist, nach Prüfung des Antrages durch die Erlaubnisbehörde, die erforderliche Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer - IHK - abzulegen.
In dieser theoretischen und praktischen Prüfung sind nachzuweisen:
Eine Einschränkung des Prüfungsstoffes ist durch thematische Beschränkung der Erlaubnis möglich. Ausgenommen von der Prüfungspflicht ist, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
Ansprechpartner für den Antrag auf Erlaubnis und die Anmeldung zur Prüfung ist die jeweils örtlich zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte. Von dort wird der Antrag auf Prüfung der Fachkunde an die zuständige IHK weitergeleitet
Die Prüfungsgebühr der IHK Frankfurt am Main beträgt derzeit 255,00 Euro, die der IHK Kassel-Marburg ebenfalls 255,00 Euro