Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.