Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen seit einer zum 19.05.2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Es sind damit im Wesentlichen die folgenden Fallgestaltungen denkbar, die zu einem gemeinsamen Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern führen:
Im letztgenannten Fall ist also die Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Wichtige Informationen zu Beurkundungen im Kreis Offenbach
Terminvereinbarung notwendig
Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundungen unbedingt einen Termin. Diesen erhalten Sie in der Regel acht Wochen nach der Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass Beurkundungen ohne Termin nicht durchgeführt werden können. Sollten Sie einen Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen, so bitten wir um rechtzeitige vorherige Mitteilung.
Termine erhalten Sie bei diesen Ansprechpartnerinnen:
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
06074 8180-2365
beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de (Für Terminvereinbarungen)
c.daum@kreis-offenbach.de
Raum: 1.D.33
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss / Kindertagesbetreuung, Adoptions- und Pflegekinderdienst
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
06074 8180-2366 (51.2)
beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de (Für Terminvereinbarungen)
m.yorgun@kreis-offenbach.de
Raum: 1.D.33 (51.2)
Raum: 2.C.05 (51.5 (Mo. + Mi (14-tägig))
06074 8180-3398 (51.5 (Mo. + Mi (14-tägig))
Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerechtserklärung) vor der Geburt des Kindes
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde und dies bei der Beurkundung nachgewiesen wird.
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (und Unterhaltsverpflichtung)
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde und dies bei der Beurkundung nachgewiesen wird.
Sorgererklärung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt, Rechtsanwalt beziehungsweise Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt