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Hilfen zur Erziehung


Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Hilfen zur Erziehung eines Kindes/Jugendlichen für Personensorgeberechtigte, beziehungsweise die mit der Erziehung beauftragten Personen

  • Beratung und Unterstützung der Eltern/Bezugspersonen, durch Vermittlung von Hilfen zur Verbesserung der Entwicklungschancen der Kinder
  • Vermittlung/Einleitung von ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfen
  • Unterbringung von Kindern/Jugendlichen in Tageseinrichtungen, Pflegestellen, Erziehungsstellen, Heimen, Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen
  • Individuelle Hilfen für junge Menschen wie sozialpädagogische Intensivbetreuung, Jugendhelfereinsatz, Familienhelfereinsatz, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Psychologische Erziehungsberatung,  soziale Gruppenarbeit (perspektivisch)
  • Kontakte zu Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfe sowie zu deren Herkunftsfamilien (Begleitung und Beratung)
  • Beratung und Betreuung bei Verwandtenpflege
  • Nachbetreuung von Kindern und Jugendlichen nach Erziehungshilfe
  • Betreuung von jungen Volljährigen bei ihrer Verselbständigung, das heißt Beratung und Hilfen zur Befähigung einer eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Erstellung von Hilfeplänen unter Mitwirkung und Einbeziehung der Personen­sorgeberechtigten, der Kinder und Jugendlichen sowie der ausführenden Erziehungshilfeträger
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten, -tagesstätten, Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologischen und Sozialpsychiatrischen Diensten, Kliniken, Ärzten, Suchtberatungsstellen, Behörden, Fachinstitutionen wie Kinderschutzbund und andere
  • Koordination und Organisation von Helferkonferenzen
  • Durchführung von Fallkonferenzen innerhalb der Teams mit begleitender Supervision/psychologischer Beratung

An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.