Hygiene in öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet „gesunde Kunst“. Es ist von Hygiéia, der griechischen Göttin der Gesundheit, abgeleitet.
Die Gesundheitsaufsicht des Kreises Offenbach ist unter anderem zuständig für die Beratung und Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen.
Hygiene im engeren Sinn bezeichnet die Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten.
Die Gesundheitsaufsicht berät in wesentlichen Fragen der Hygiene, dies erfolgt unter anderem in Form von Ortsbegehungen folgender Einrichtungen:
Gerade in medizinischen Einrichtungen, ob ambulant oder stationär, kommen viele Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen zusammen. Um das Auftreten und eine Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern, werden an diese Einrichtungen besondere Hygieneanforderungen gestellt. Eine Erregerübertragung findet nicht nur von Mensch zu Mensch statt. Auch die zu Diagnostik und Therapie verwendete Medizinprodukte (bspw. Instrumente) müssen so verwendet und wiederaufbereitet werden, dass von ihnen keine Infektionsgefahr für Anwenderinnen/Anwender, Patientinnen/Patienten und Dritte ausgeht.
Praxisinhaber sollten einmal jährlich eine eigene Hygienebegehung in ihrer Praxis durchführen. Dabei können folgende Fragestellungen hilfreich sein:
Krankheitserreger können auch in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten und sich dort verbreiten. Deshalb berät die Gesundheitsaufsicht auch hier in infektionshygienischer Hinsicht im Rahmen von Begehungen sowie jederzeit gerne anlassbezogen.
Links:
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung
Amt für Gesundheit der Stadt Frankfurt/Main, Hygiene in Arztpraxen
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand für die Begehung beziehungsweise die Gesamtbearbeitung zuzüglich Fahrtkosten.
Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)/Infektionshygieneverordnung Hessen (InfHygV HE)
Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
Medizinproduktegesetz (MPG)
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetrVO)
Empfehlungen und Richtlinien
der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin
des Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI)
der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV)
der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)