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Hygiene in öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen


Hygiene in öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen

Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet „gesunde Kunst“. Es ist von Hygiéia, der griechischen Göttin der Gesundheit, abgeleitet.

Die Gesundheitsaufsicht  des Kreises Offenbach ist unter anderem zuständig für die Beratung und Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen.

Hygiene im engeren Sinn bezeichnet die Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten.

Die Gesundheitsaufsicht berät in wesentlichen Fragen der Hygiene, dies erfolgt unter anderem in Form von Ortsbegehungen folgender Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Praxen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Arztpraxen jeder Fachrichtung
  • Heilpraktikerpraxen
  • Kindertagesstätten/Schulen
  • Tattoo-/Piercing-Studios
  • Kosmetik-/Fußpflege-Studios

Gerade in medizinischen Einrichtungen, ob ambulant oder stationär, kommen viele Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen zusammen. Um das Auftreten und eine Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern, werden an diese Einrichtungen besondere Hygieneanforderungen gestellt. Eine Erregerübertragung findet nicht nur von Mensch zu Mensch statt. Auch die zu Diagnostik und Therapie verwendete Medizinprodukte (bspw. Instrumente) müssen so verwendet und wiederaufbereitet werden, dass von ihnen keine Infektionsgefahr für Anwenderinnen/Anwender, Patientinnen/Patienten und Dritte ausgeht.

Praxisinhaber sollten einmal jährlich eine eigene Hygienebegehung in ihrer Praxis durchführen. Dabei können folgende Fragestellungen hilfreich sein:

  • Ist der Hygieneplan aktuell, entspricht er den geltenden Vorschriften/Richtlinien?
  • Sind alle MitarbeiterInnen, auch Reinigungskräfte, in den Hygieneplan eingewiesen? Ist dies schriftlich dokumentiert?
  • Ist das Inventar so beschaffen, dass es gereinigt und desinfiziert werden kann?
  • Gibt es Aufbereitungsanweisungen für die in der Praxis verwendeten Medizinprodukte? Sind diese Anweisungen schriftlich fixiert und gut sichtbar im Aufbereitungsraum ausgehängt?
  • Wurden Kontrolluntersuchungen [z.B. Sterilisator, Raumlufttechnische Anlage (RLT), Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG), Endoskope] durchgeführt?
  • Sind, falls erforderlich, Trinkwasseruntersuchungen  durchgeführt worden? Sind Trinkwasserspender regelmäßig gewartet und ggf. untersucht worden?
  • Sind arbeitsmedizinische Untersuchungen der MitarbeiterInnen erfolgt?
  • Sind Behandlungszubehör, insbesondere Sterilgut, Medizinprodukte sowie Medikamente staubgeschützt und fachgerecht gelagert?
  • Werden Medikamente vorschriftsmäßig gelagert? Gibt es einen Medikamentenkühlschrank? Wird arbeitstäglich die Kühlschranktemperatur dokumentiert?
  • Wird eine Erfassung von Wundinfektionen nach §23 IfSG durchgeführt? Sind die Ergebnisse bewertet?

Krankheitserreger können auch in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten und sich dort verbreiten. Deshalb berät die Gesundheitsaufsicht auch hier in infektionshygienischer Hinsicht im Rahmen von Begehungen sowie jederzeit gerne anlassbezogen.

Links:

Robert-Koch-Institut, Berlin

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung

Amt für Gesundheit der Stadt Frankfurt/Main, Hygiene in Arztpraxen

TRBA 250

Medizinproduktegesetz

Medizinproduktebetreiberverordnung

Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand für die Begehung beziehungsweise die Gesamtbearbeitung zuzüglich Fahrtkosten.

Rechtsgrundlage

Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)

Infektionsschutzgesetz (IfSG)/Infektionshygieneverordnung Hessen (InfHygV HE)

Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250

Medizinproduktegesetz (MPG)

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetrVO)

Empfehlungen und Richtlinien

der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin

des Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI)

der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV)

der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)