Besitzen Sie 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig fahren müssen? Dann könnte das Wechselkennzeichen für Sie interessant sein.
Ein Wechselkennzeichen kann für 2 Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.
Das Wechselkennzeichen besteht
Mit dieser Regelung wird erreicht, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.
Wechselkennzeichen werden je nach Anbringungsfläche als einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als 2 Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.