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Kfz-Zulassung

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Spätaussiedler: Wohnheimverwaltung


Telefonische Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten

Bitte beachten Sie, dass die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen feste telefonische Sprechzeiten anbieten. Diese sind:

  • Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wenn z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen müssen Sie keinen Antrag stellen.
  • Im Bewilligungszeitraum sind lediglich die Nachweise zu den gewünschten Bildung- und Teilhabeleistungen beizufügen. Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist in Bedarfsfällen ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen: Ausgefüllter Antrag oder Bedarfsmeldung (als PDF oder in Schriftform)
  • Bescheide über Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag (als PDF oder in Schriftform)
  • Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen, Einkommens- oder Vermögensnachweise und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
  • Gegebenenfalls Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
  • Gegebenenfalls Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)