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Lebensmittelüberwachung


Die Lebensmittelüberwachung ist das Kontrollwesen, das die Umsetzung der rechtlichen Regelungen zur Herstellung, zum Transport, zur Lagerung und zum Verkauf von Lebensmitteln überwacht.

Der Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen.

Weniger bekannt ist, dass wir in dieser Hinsicht auch für Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Zusatzstoffe und Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Reinigungsmittel, Gegenstände, die mit dem Körper in Berührung kommen (Bekleidung, Brillen, Haarteile, Schmuck), Spielwaren, Scherzartikel, Zahnpflegemittel, Packungen und Behältnisse für Lebensmittel zuständig sind.

Die Gewinnung von gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln fängt bereits bei der Urproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb an. Der Schutz muss sich dann lückenlos über alle Verarbeitungs- und Verteilungsstufen bis hin zum Endverbraucher erstrecken.

Die staatliche Kontrolle geschieht in Form regelmäßiger Betriebsbesichtigungen und Probeentnahmen. Die Überwachung erstreckt sich auf allen Handelsstufen wie zum Beispiel Groß- und Einzelhandel, Produktionsbetriebe, Gaststätten, Importeure und so weiter. Insbesondere in den Betrieben werden die Einhaltung der hygienischen Vorschriften, die Sauberkeit, die ordnungsgemäße Lagerung, die ausreichende Kühlung von Lebensmitteln, die Verkehrsfähigkeit und die gesetzmäßige Kennzeichnung der Produkte kontrolliert. Bei Verstößen gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften werden gegen den beziehungsweise die Verantwortlichen rechtliche Schritte (Verwarnung, Bußgeld, Strafanzeige) eingeleitet.

Sowohl die eingesetzten Rohstoffe als auch die fertigen Produkte werden durch uns selbst oder von beauftragten Untersuchungsinstituten geprüft und analysiert.

In allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen selbstverständlich die notwendigen hygienischen Produktionsbedingungen wie zum Beispiel die Sauberkeit eingehalten werden. Hierzu gehört im weiteren Sinn auch die Sachkunde des Personals und die sorgfältige Durchführung der vorgeschriebenen Eigenkontrolle durch die Betriebe.

Unter dem Gesichtspunkt der Vorbeuge beraten und informieren wir auch private Verbraucher, gewerbliche Hersteller, Vereine, Verbände und Innungen.

Schlachttier- und Fleischhygiene

  • Untersuchung der Schlachttiere und Schlachterlaubnis
  • Untersuchung des Fleisches (durch externe Amtliche Tierärzte)
  • Rückstandsproben, Hemmstoff-Prüfung
  • BSE-Probenentnahme und Kontrolle des sog. Risikomaterials
  • Zulassung oder Registrierung von Fleischbetrieben (Schlachtstätten, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe von Fleisch)
  • Überwachung aller fleischverarbeitenden Betriebe
  • Überwachung des Fleischimports und -exports